ePA für alle: Was bedeutet das?
Seit 2025 gilt das sogenannte Opt-out-Modell.
Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte über ihre Krankenkasse – es sei denn, sie widersprechen aktiv.
Wichtig:
Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Sie entscheiden selbst, welche Inhalte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
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