ePA für alle: Was bedeutet das?

Seit 2025 gilt das sogenannte Opt-out-Modell.

Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch eine elektronische Patientenakte über ihre Krankenkasse – es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Wichtig:

Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Sie entscheiden selbst, welche Inhalte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.

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