Narkosebehandlung beim Zahnarzt

Eine Vielzahl an Patienten leidet unter Angstzuständen beim Zahnarzt oder benötigt eine große zahnärztliche Sanierung. Mit Hilfe von Narkosebehandlungen lassen sich schnell und einfach zahnärztliche Behandlungen durchführen.

Eine Narkose bezeichnet eine komplette Ausschaltung der Sinnesorgane. Man befindet sich in einem künstlichen Schlafzustand, so dass man als Patient selbst nichts von der Behandlung mitbekommen muss.

Die Narkose selbst („Das Schlafenlegen“) wird in der Zahnarztpraxis immer von einem Anästhesisten (Schlafarzt) durchgeführt, der extra in die Zahnarztpraxis kommt.

Die Kosten einer Narkosebehandlung werden im Kinderalter von der Krankenkasse übernommen, im Erwachsenenalter fallen Kosten für den Anästhesisten an. Die rein zahnärztlichen Leistungen sind kostenfrei, solange sie auch ohne Narkose von der Krankenkasse übernommen werden.

Generell ist eine Narkose bei den meisten Patienten möglich. Es gibt gewisse Einschränkungen, wie zum Beispiel das Körpergewicht bei Kindern, wenn dies zu niedrig ist, oder bei bestimmten Medikamenten. Aber erkundigen Sie sich doch selbst bei uns, ob für Sie eine Narkose möglich ist!

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